Erstattung für einen anteiligen Wert der E-Vignette

Eine Erstattung des anteiligen Wertes der E-Vignette ist nur bei Jahres- oder Halbjahres-E-Vignetten möglich. Wird ein Fahrzeug mit einem KFZ-Kennzeichen, an das eine elektronische Jahres- oder Halbjahresvignette gebunden ist, vor Ablauf der Gültigkeitsdauer aus dem Register der zugelassenen Fahrzeuge abgemeldet, kann der Eigentümer oder Inhaber des Fahrzeugs vom Mautstraßenbetreiber die Erstattung eines anteiligen Wertes der elektronischen Jahres- oder Halbjahresvignette für den Zeitraum vom Tag der Abmeldung des Fahrzeugs bis zum Datum des Ablaufs der E-Vignette verlangen.

Dasselbe gilt, wenn die zuständige Behörde vor Ablauf seiner Geltungsdauer für ein Fahrzeug mit einem Kennzeichen, auf das eine elektronische Vignette gebunden ist, andere KFZ-Kennzeichen (z.B. wegen Diebstahls oder Verlustes des KFZ-Kennzeichens) ausgibt und zwar für den Zeitraum vom Ausstellungsdatum der neuen Nummernschilder bis zum Ablaufdatum der E-Vignette.

Vračilo sorazmernega dela
Wenn Sie das Fahrzeug aus dem Register der zugelassenen Fahrzeuge abmelden, 
können Sie eine anteilige Rückerstattung des Wertes der E-Vignette beantragen.


Bei in der Republik Slowenien zugelassenen Fahrzeugen erhält der Mautstraßenbetreiber die erforderlichen Daten von Amts wegen direkt durch Einsicht in das Register der zugelassenen Kraftfahrzeuge. 

Wenn das Fahrzeug im Ausland zugelassen wurde, muss der Antragsteller den Antrag mit einer Bescheinigung der zuständigen Behörde dieses Landes über die Abmeldung des Fahrzeugs aus dem Kraftfahrzeugregister und einer beglaubigten Übersetzung dieses Nachweises ins Slowenische vorlegen.

Wenn das Eigentum des Fahrzeugs zusammen mit dem KFZ-Kennzeichen des Fahrzeugs, mit dem die elektronische Jahres- oder Halbjahresvignette verknüpft ist, auf den neuen Eigentümer oder Inhaber des Fahrzeugs übergeht, hat der bisherige Eigentümer oder Inhaber des Fahrzeugs nicht das Recht auf Rückerstattung. Auch hat der Eigentümer oder Inhaber des Fahrzeugs keinen Anspruch auf Rückerstattung eines anteiligen Wertes der elektronischen Jahres- oder Halbjahresvignette, wenn die elektronische Vignette mit einem provisorischen Probefahrtkennzeichenverbunden ist.

Sie können im Online-Shop eine Rückerstattung eines anteiligen Wertes der elektronischen Vignette beantragen, für die Sie sich registrieren müssen. Sie können den Antrag auch an den Verkaufsstellen von DARS (DarsGo servis), oder per Post einreichen, indem Sie das Formular ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben sowie eine Kopie der Rechnung für den Kauf der elektronischen Vignette an Dars d.d., Dunajska 7, 1000 Ljubljana, mit der Überschrift "Für E-Vignette" senden.

DARS hat vom Eigentümer oder Inhaber des Fahrzeugs Anspruch auf eine Vergütung, um den Antrag auf Rückgabe eines anteiligen Teils des Wertes der elektronischen Jahres- oder Halbjahresvignette zu bearbeiten. Der Eigentümer oder Inhaber des Fahrzeugs erhält vom Betreiber der mautpflichtigen Straßen einen anteiligen Teil des Wertes der elektronischen Jahres- oder Halbjahresvignette, abzüglich einer Gebühr von 6 EUR (inkl. MwSt.).

Akzeptiert DARS den Antrag, erhält der Kunde per E-Mail oder Post eine Benachrichtigung über den Betrag, der auf sein Bankkonto überwiesen wird. Die Rückgabe des anteiligen Wertes der E-Vignette erfolgt spätestens 30 Tage ab dem Tag, an dem DARS den Antrag akzeptiert.

Ein Antrag auf Erstattung eines anteiligen Wertes der E-Vignette muss spätestens 30 Tage ab dem Tag der Abmeldung des Fahrzeugs aus dem Fahrzeugregister oder 30 Tage ab dem Tag, an dem ein neues KFZ-Kennzeichen vergeben wurde, eingereicht werden. Dem Antrag muss eine Rechnung für den Kauf der E-Vignette beigefügt werden, für die Sie eine Rückerstattung beantragen.