Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die nachfolgende Übersicht enthält Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen von E-Vignette-Käufern. Weitere Informationen zur E-Vignette finden Sie in den Hinweisen in anderen Abschnitten dieser Website. Wenn Sie immer noch keine Antwort finden, wenden Sie sich bitte an unser Callcenter für die Mauterhebung unter der Telefonnummer +386 (0)1 518 8 350 oder der E-Mail-Adresse evinjeta@dars.si.  Wir stehen Ihnen 24 Stunden am Tag an allen Tagen des Jahres zur Verfügung.

Die E-Vignette ist eine digitale Version der Vignette, die die herkömmliche Klebevignette ersetzt. Die E-Vignette muss also nicht an die Windschutzscheibe angebracht und nach Ablauf der Gültigkeit wieder entfernt werden.

Die E-Vignette ist über den Online-Shop und an autorisierten Verkaufsstellen (an Tankstellen und bei verschiedenen Händlern – eine Liste finden Sie hier) erhältlich. Für den Kauf benötigen Sie das Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs, für das Sie die E-Vignette erwerben möchten, sowie beim Online-Kauf noch eine E-Mail-Adresse und die gewählte bargeldlose Zahlungsmethode (Zahlungskarte).

E-Vignetten können auch im Voraus erworben werden, d. h. mit einem Datum des Inkrafttretens, das nicht mit dem Tag des Kaufs übereinstimmt. Das Inkrafttreten der Gültigkeit der Einzelvignette kann um bis zu 30 Tage im Voraus ab Kaufdatum festgelegt werden. Die Jahres-E-Vignette kann beispielsweise (beim Kauf muss auch das Gültigkeitsdatum angegeben werden) maximal 30 Tage vor dem ersten Gültigkeitstag erworben werden.

Jede E-Vignette ist ein eigener Artikel mit einem bestimmten Datum des Inkrafttretens und einem Ablaufdatum. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist gemäß dem Gesetz nicht möglich. Sobald die E-Vignette abgelaufen ist, müssen Sie eine neue E-Vignette kaufen, für die Sie den Gültigkeitsbeginn neu festlegen.

Beim Kauf über den Online-Shop oder an den Verkaufsstellen von Dars ("DarsGo servis") ist keine Ratenzahlung möglich. Wenn Sie eine E-Vignette an der Verkaufsstelle eines der autorisierten E-Vignetten-Verkäufer erwerben, liegt die Zahlungspolitik ausschließlich in der Verantwortung des jeweiligen autorisierten Verkäufers.

Die Jahres-E-Vignette gilt ab dem gewählten Tag bis zum selben Datum im Folgejahr. Beispiel: Die Jahres-E-Vignette mit dem ausgewählten Tag 15. April 2023 ist bis einschließlich 15. April 2024 gültig.

Wenn Sie die Option Benachrichtigung für eine bestimmte E-Vignette ausgewählt beziehungsweise eingestellt haben, erhalten Sie eine Benachrichtigung, es sei denn, Sie deaktivieren den Status der Benachrichtigung. Jede E-Vignette ist ein eigener "Artikel", und wenn Sie die Option der Benachrichtigung über den Ablauf ihrer Gültigkeit gewählt haben, so stimmen Sie dieser Art der Benachrichtigung zu. Wenn Sie diese Zustimmung nicht widerrufen, sendet Ihnen das System solche Nachrichten unabhängig davon, ob Sie zuvor eine neue E-Vignette gekauft haben.

Geben Sie das Kfz-Kennzeichen des in Slowenien zugelassenen Fahrzeugs ohne Leerzeichen, Bindestriche oder andere Zeichen ein, zum Beispiel: LJ03SAZ, NMAN195, KPRK403. Auch wenn Sie ein Kennzeichen an Ihrem Fahrzeug haben, das auf ein anderes Fahrzeug übertragbar ist, gelten die gleichen Regeln für die Eingabe des Kennzeichens beim Kauf der E-Vignette (z. B. NMLEPLA, KPPLUSOV etc.). Achten Sie bei der Eingabe besonders darauf, den Zulassungsbezirk (also LJ, KP, NM, KR, KK, SG, MB, GO, CE, MS oder PO) und die richtigen Zeichen sowie deren Reihenfolge einzugeben.

Eine ähnliche Regelung gilt auch für die Kennzeichen von Fahrzeugen, die in allen anderen Ländern, mit Ausnahme von Österreich und Deutschland, zugelassen sind. Wenn Ihr Fahrzeug ein österreichisches oder deutsches Kennzeichen hat, geben Sie an der Stelle, an der das Wappen auf dem Kennzeichen abgebildet ist, einen Bindestrich ein.

Den genauen Grund für die fehlgeschlagene Zahlung kann Dars nicht überprüfen, dies kann nur die kartenausgebende Bank tun, die mit dem Unternehmen Bankart Kontakt aufnehmen muss. In den meisten Fällen stellt sich jedoch heraus, dass Kunden nicht die entsprechende Banking App auf ihrem Smartphone installiert haben, um Online-Zahlungen freizugeben, was beim Kauf einer E-Vignette obligatorisch ist. Ein möglicher Grund ist auch ein unzureichendes Guthaben auf der Bankarte, Eingabe von falschen Daten wie beispielsweise der CVC-Code oder das Ablaufdatum der Karte etc. 

Wenn Sie den Kauf der E-Vignette über das Smartphone abwickeln und die Transaktion fehlschlägt, könnte der Grund auch darin liegen, dass Sie während der Online-Zahlungsabwicklung in der Banking App die Website "evinjeta.dars.si" geschlossen haben. In einem solchen Fall wird der Kauf nicht ausgeführt und die Transaktion storniert. Sie müssen die Website „evinjeta.dars.si“ im Hintergrund so lange aktiv halten, bis der Kauf abgeschlossen ist.

In diesem Fall müssen Sie den Kauf der E-Vignette noch einmal tätigen. Trotz erfolgreicher Zahlung über die Online-Zahlungsschnittstelle wurde die E-Vignette nicht erstellt, was bedeutet, dass Sie über keine gültige E-Vignette für Ihr Fahrzeug verfügen.

Bitte kontaktieren Sie uns anschließend per E-Mail unter evinjeta@dars.si oder per Telefon unter der Rufnummer 00386 1 518 8 350. Wir prüfen jeden Fall individuell und lassen Ihnen den zuviel abgezogenen Betrag wieder gutschreiben.

Wenn Sie keine Benachrichtigung per E-Mail zum Zurücksetzen des Passworts erhalten haben, haben Sie sich höchstwahrscheinlich nie im Online-Shop registriert und etwaige Online-Käufe von E-Vignetten als nicht registrierter Kunde getätigt. Um registrierter Benutzer des E-Vignetten-Portals zu werden, müssen Sie die Registrierung von Anfang an durchführen, können den Kauf aber natürlich auch als nicht registrierter Kunde erneut tätigen.

Wir empfehlen Ihnen, auch unerwünschte E-Mail-Nachrichten in dem Spam-Ordner Ihrer E-Mail-Box zu prüfen, da viele E-Mail-Anbieter allgemeine Nachrichten automatisch an dieses Postfach weiterleiten.

Nein, eine Übertragung auf ein anderes Kennzeichen ist nicht möglich, da die E-Vignette nach geltendem Recht nicht übertragbar ist.

Beim Verkauf eines Fahrzeugs haben Sie nur dann Anspruch auf Erstattung des nicht genutzten Wertes der Jahres-E-Vignette (und der Halbjahres-E-Vignette bei Motorrädern), wenn Sie das Fahrzeug aus der Evidenz registrierter Kraftfahrzeuge abgemeldet haben und der neue Besitzer dieses Fahrzeug nicht mit demselben Kfz-Kennzeichen registrieren wird. Der Antrag ist spätestens innerhalb von 30 Tagen nach der Abmeldung des Fahrzeugs zu stellen.

Wenn der neue Besitzer das Fahrzeug mit denselben Kennzeichen registriert hat, kann der ungenutzte Wert nicht erstattet werden und die E-Vignette bleibt für dieses Kennzeichen bis zu dessen Ablauf gültig.

Eine Erstattung des anteiligen Wertes der Wochen- oder Monats-E-Vignette ist nicht möglich.

Ihr Antrag wird am schnellsten bearbeitet, wenn Sie ihn über den Online-Shop für E-Vignetten einreichen, wofür eine Registrierung erforderlich ist. Nach der Registrierung wählen Sie die Option "Persönliche Übersicht" (oben rechts), klicken dann auf die Karteikarte "Meine Anträge" und führen alle erforderlichen Schritte aus.

Sie können den Antrag auch per E-Mail an die Adresse evinjeta@dars.si oder auf dem Postweg per Einschreiben an die Adresse Dars d. d., Dunajska cesta 7, 1000 Ljubljana, mit dem Vermerk "Für E-Vignette", senden. Ausführliche Anweisungen können Sie hier nachlesen."

Es handelt sich um eine im Mautgesetz festgelegte Verpflichtung, wonach die Rechnung für den Kauf der E-Vignette eine obligatorische Anlage zum Antrag auf Erstattung eines anteiligen Wertes der E-Vignette ist. Wird diese vom Antragsteller nicht beigefügt, ist der Antrag unvollständig und kann auch aus buchhalterischen Gründen nicht bearbeitet werden. Wenn Dars dem Antrag stattgibt, muss bei der Ausstellung einer Gutschrift zwingend angegeben werden, auf welche Rechnung sich diese bezieht.

Eine Kopie der Rechnung für den Kauf der E-Vignette kann Ihnen nur der Verkäufer ausstellen, bei dem Sie die E-Vignette gekauft haben. Um eine Kopie der Rechnung für den Kauf der E-Vignette zu bekommen, müssen Sie sich an den Kundendienst des jeweiligen Verkäufers wenden. Wir empfehlen Ihnen, vorab die Informationen vorzubereiten, die Sie dem Verkäufer mitteilen müssen, damit er die Rechnung in seiner Datenbank finden und Ihnen eine Kopie ausstellen kann. Damit ist vor allem das Datum und eine möglichst genaue Uhrzeit sowie die Verkaufsstelle des getätigten Kaufs der E-Vignette gemeint.

Alle diese Informationen finden Sie auch auf dem Kaufbeleg der E-Vignette (der Kaufbeleg der E-Vignette ist ein anderes Dokument als die Rechnung für den Kauf der E-Vignette). Wenn Sie auch diesen verloren haben, kontaktieren Sie uns per Telefon unter der Rufnummer 00386 1 518 8 350, um zu vereinbaren, wie wir Ihnen eine Kopie zukommen lassen können.

Der Käufer der E-Vignette kann bis zum Inkrafttreten der E-Vignette jederzeit vom Kauf zurücktreten und hat Anspruch auf Erstattung des vollen Kaufpreises. Wenn Ihre E-Vignette also noch nicht in Kraft getreten ist, können Sie eine Erstattung des gezahlten Betrags verlangen. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist an der Verkaufsstelle möglich, an der Sie die E-Vignette gekauft haben (wenn Sie also die E-Vignette bei einem autorisierten E-Vignette-Verkäufer gekauft haben, können Sie nicht bei Dars vom Kauf zurücktreten). Nach Inkrafttreten der E-Vignette ist ein Rücktritt vom Kauf nicht mehr möglich.

Wenn Sie eine Jahres- oder Halbjahres-E-Vignette für ein falsch angegebenes Kfz-Kennzeichen gekauft haben, müssen Sie auch eine E-Vignette des gleichen Typs für das richtige Kfz-Kennzeichen kaufen, um mautpflichtige Straßen nutzen zu können. Nachdem Sie den Kauf getätigt haben, senden Sie an die E-Mail-Adresse „evinjeta@dars.si“ einen Antrag auf Erstattung des anteiligen Wertes der für ein falsch angegebenes Kfz-Kennzeichen gekauften E-Vignette. Schildern Sie, wie und aus welchem Grund es zur falschen Angabe gekommen ist und fügen Sie unbedingt eine Kopie der Kaufbelege sowie Rechnungen für den Kauf beider E-Vignetten, also der falschen und der richtigen, bei. Außerdem geben Sie Ihre Kontaktdaten (Vor- und Nachname, Adresse, Postleitzahl) und Ihre Kontonummer (IBAN) an.

Wenn die autorisierten Personen Ihrem Antrag stattgeben, wird DARS den anteiligen Betrag des Wertes der für ein falsch angegebenes Kfz-Kennzeichen gekauften E-Vignette auf Ihr Bankkonto erstatten. Von diesem Betrag wird für die Bearbeitung des Antrags ein Aufwand in Höhe von 6,00 EUR abgezogen.

Für falsch gekaufte Wochen- oder Monats-E-Vignetten kann keine anteilige Erstattung geltend gemacht werden. In diesem Fall müssen Sie eine neue E-Vignette mit korrekt angegebenem Kfz-Kennzeichen kaufen, um mautpflichtige Straßen benutzen zu können.
 

Sie können für jedes beliebige Fahrzeug eine E-Vignette kaufen, auch für das Fahrzeug Ihres Partners, Nachwuchses, Bruders oder Freundes. Sie müssen jedoch das Kfz-Kennzeichen seines/ihres Fahrzeugs und die Mautklasse kennen, zu der das Fahrzeug gehört. Wenn Sie sich für einen solchen Kauf entscheiden, empfehlen wir Ihnen, dem Beschenkten die Rechnung und den Kaufbeleg der E-Vignette auszuhändigen, die Sie beim Kauf erhalten, unabhängig davon, über welchen Vertriebskanal Sie die E-Vignette erworben haben.

Die Kfz-Kennzeichen werden durch Kameras überwacht, die auf dem Autobahnnetz, an Kontrollpunkten und in Mautkontrollfahrzeugen installiert sind. Bei der Überprüfung des Fahrzeugs, für das die E-Vignette erworben wurde, durch das System werden diese Informationen sofort aus dem System gelöscht, so dass keine Spuren der Nutzung der Mautstraße im System hinterlassen werden.

Wenn Sie mautpflichtige Straßen ohne gültige E-Vignette benutzen, haben Sie sich nach dem Mautgesetz strafbar gemacht, was mit einem Bußgeld in Höhe von 300 EUR geahndet wird. Ihr Verstoß wird nur von autorisierten Personen der Polizei, des Finanzamtes oder der Mautkontrollzentrale des Unternehmens Dars bearbeitet.

Die Zuständigkeit für die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens liegt bei dem Beamten, der sich mit der Ordnungswidrigkeit befasst. Das Verfahren beginnt auf der Grundlage einer festgestellten Ordnungswidrigkeit, die in der Regel durch eine Aufzeichnung des Ereignisses mit einem technischen Gerät erfolgt, im Einzelfall durch persönliche Feststellung eines Polizeibeamten, Kontrolleur des Finanzamtes oder der Mautkontrollzentrale.

Die Benachrichtigung des Zuwiderhandelnden erfolgt spätestens einen Monat nach Begehung der Zuwiderhandlung durch Erteilung eines Bußgeldbescheids, der per Einschreiben mit Rückschein versandt wird. In der Regel beginnt das Ordnungswidrigkeitenverfahren spätestens 20 Tage nach dem Tag, an dem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde.

Die Maßnahme wegen einer begangenen Ordnungswidrigkeit obliegt ausschließlich der befugten Amtsperson, die das Verfahren leitet. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie im Fall, wo Ihnen bewusst ist, eine Ordnungswidrigkeit begangen und eine mautpflichtige Straße ohne eine gültige E-Vignette benutzt zu haben, schnellstmöglich eine E-Vignette für das Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs zu kaufen, mit dem Sie die Ordnungswidrigkeit begangen haben. Die Mautaufsichtsbehörde kann vor Erteilung eines Bußgeldbescheids oder später im Zuge der Prüfung des Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz einen solchen Kauf der E-Vignette als mildernden Umstand berücksichtigen.

Für Unternehmen mit größeren Fuhrparks ist der Kauf einer E-Vignette über den Online-Shop durch die Registrierung im Online-Shop der einfachste Weg. Nach erfolgreicher Registrierung haben Sie während des Kaufvorgangs die Möglichkeit, die Kfz-Kennzeichen Ihrer Fahrzeuge zu importieren, für die Sie E-Vignetten gleichzeitig erwerben können. Sie können zischen der sofortigen Zahlung per Bank- oder Kreditkarte oder der Zahlung per Banküberweisung beim Kauf nach dem Angebot wählen.

Wenn Sie sich für einen Kauf nach dem Angebot entscheiden, sollten Sie darauf achten, diesen rechtzeitig zu tätigen. In diesem Fall liegt nämlich das frühestmögliche Inkrafttreten der E-Vignette bei Tagesdatum der Angebotserstellung plus vier Werktage.

Bei der Zahlung mit einer Bank- oder Kreditkarte kann festgelegt werden, dass die E-Vignette sofort nach dem getätigten Kauf gültig wird.

Bei mehreren Kurzzeitkennzeichen für Probefahrten ist darauf zu achten, dass die Kennzeichen, für die 2A- oder 2B-Vignetten erworben wurden, an Fahrzeugen der jeweils entsprechenden Mautklasse angebracht sind.

Es wird akzeptiert, dass das metallene Kurzzeitkennzeichen für Probefahrten, für das eine Vignette der Klasse 2B gekauft wurde, an einem Fahrzeug der Klasse 2A angebracht wird, nicht jedoch umgekehrt. Wenn Sie für ein Fahrzeug der Mautklasse 2B das metallene Kurzzeitkennzeichen für Probefahrten verwenden, für das die 2A-E-Vignette erworben wurde, wird davon ausgegangen, dass die Mautgebühr nicht entrichtet wurde.

Wenn Sie die CSV-Datei mit Excel erstellen, müssen Sie in die erste Spalte die Kfz-Kennzeichen Ihrer Fahrzeuge eingeben, und zwar jedes Kennzeichen in eine eigene Zelle. Geben Sie Kfz-Kennzeichen ohne Leerzeichen und ohne Sonderzeichen wie Bindestriche ein (Beispiel KPRK403). In der zweiten Spalte geben Sie das Zulassungsland (bei in Slowenien zugelassenen Fahrzeugen ist dies die Bezeichnung „SI“) und in der dritten Spalte optional die Mautklasse (2A oder 2B) ein. Speichern Sie die Datei als CSV und laden Sie diese dann auf die Registerkarte „Meine Fahrzeuge“ in Ihrem Dashboard-Benutzerkonto hoch.

Beispiel für einen entsprechenden Eintrag zum Importieren einer CSV-Datei:

M-REG1 DE 2A
PIV-REG2 DE 2B
KRREG1 SI 2B
G-297T AT 2A

 

In diesem Fall können Sie die E-Vignette über jeden Verkaufskanal kaufen, wobei Sie das Kfz-Kennzeichen und die Mautklasse des Fahrzeugs vom Gewinner kennen müssen. Wir empfehlen Ihnen, dem Gewinner zusätzlich die Rechnung und den Kaufbeleg über den Kauf der E-Vignette auszuhändigen, die Sie beim Kauf erhalten.

Sie können eine österreichische Vignette wie folgend erwerben:

  • an der Mautstation Hrušica,
  • am Grenzübergang Gruškovje und
  • am Grenzübergang Obrežje.

Preisliste der österreichischen Vignetten in EUR (inkl. MwSt.)

 JahresvignetteZweimonatsvignetteZehntagesvignette1-Tages-Vignette
Motorräder; 38,5011,504,603,40
PKW und Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t;96,4028,9011,508,60


Weitere Informationen zu Vignetten finden Sie auf der Website des österreichischen Autobahnbetreibers - ASFINAG.