Überwachung der Verwendung
der E-Vignette
Die Überwachung der korrekten Verwendung der E-Vignetten erfolgt durch die Autobahngesellschaft der Republik Slowenien (DARS), die Finanzverwaltung der Republik Slowenien und die Polizei. Der Mautstraßenbetreiber überwacht elektronische Vignetten mit Hilfe von Kameras, die auf dem Autobahnnetz, an Kontrollpunkten und in Mautkontrollfahrzeugen installiert sind.
Wird bei der Überprüfung eines Fahrzeugs durch das automatische Kontrollsystem festgestellt , dass eine E-Vignette ordnungsgemäß erworben wurde, werden diese Informationen sofort nach Feststellung der ordnungsgemäßen Mautentrichtung aus dem System gelöscht. Somit bleiben in diesem Fall keine Informationen über die Nutzung des mautpflichten Straßennetzes im System gespeichert. Wird ein Verstoß gegen die ordnungsgemäße Mautentrichtung festgestellt, werden die Daten bis zum Abschluss des Ordnungswidrigkeitsverfahrens im System gespeichert.
Die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen ohne eine gültige E-Vignette stellt einen Verstoß gegen das Mautgesetz dar, für den ein Geldbuße in Höhe von 300 EUR verhängt wird. Wenn das Kennzeichen des Fahrzeugs, mit dem die gültige E-Vignette verknüpft ist, unberechtigt auf ein anderes Fahrzeug übertragen wird oder auf ein Fahrzeug übertragen wird, das nicht der Mautklasse des Fahrzeugs entspricht, von dem das Kennzeichen übertragen wurde, beträgt die Geldbuße 500 EUR.
Einem mautpflichtigen Kunden, der die Mautstraße ohne gültige E-Vignette benützt, wird im Rahmen der Durchführung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens eine E-Vignette mit dem Anfangsdatum am Tag der Begehung der Zuwiderhandlung ausgestellt und wird erst nach deren Bezahlung gültig. Falls mehrere Ordnungswidrigkeiten festgestellt wurden, sind eine oder mehrere E-Vignetten so auszustellen, dass für alle Zeitpunkte aller festgestellten Ordnungswidrigkeiten eine gültige Vignette vorhanden ist. Wenn für den Zeitpunkt der festgestellten Ordnungswidrigkeiten mehrere unterschiedliche Arten von E-Vignetten ausgestellt werden könnten, werden die für den Kunden kostengünstigste Arten von E-Vignetten ausgestellt. Darüber hinaus wird dem Kunden eine Rechnung über die Zahlung der E-Vignetten und eine Anordnung zur Untersagung der Benutzung der Mautstraße ausgestellt, die bis zur Bezahlung der ausgestellten Rechnung gelten soll.
Der Kunde ist verpflichtet, den Betrag innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen.